Methoden und Protokolle
40,00 €
exkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Biobanken sind Sammlungen von menschlichem Gewebe und damit verbundenen persönlichen Daten der Spender. Der deutsche Gesetzgeber hat im Gegensatz zu anderen Ländern bisher keine speziellen gesetzlichen Regelungen zum Biobanking erlassen. Der Deutsche Ethikrat hat im Jahr 2010 eine Stellungnahme zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf veröffentlicht. Der Rat schlug ein Fünf-Säulen-Konzept vor, zu dessen Hauptelementen ein Biobankgeheimnis gehört, das den Zugriff auf Biobanken und deren Informationen durch alle nicht forschenden Dritten einschließlich staatlicher Behörden verhindern soll; das Biobankgeheimnis wird als „Preis“ für die Gültigkeit einer weitgehenden Einwilligung der Gewebespender gesehen, die es Forschern erlaubt, die Proben und Daten zu nutzen, ohne die künftigen Verwendungszwecke im Voraus festzulegen. In diesem Beitrag werden die empfohlenen Elemente des Biobankengeheimnisses, die Schweigepflicht, das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht. Ein verfassungsrechtlicher Ausgleich zwischen den rechtlich geschützten Interessen von Spendern und Forschern auf der einen Seite und dem Interesse der Allgemeinheit an der Verfolgung von Straftaten, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf der anderen Seite ist unseres Erachtens nur möglich, wenn der Zugriff in Fällen schwerer Straftaten und schwerer Gefahren für die Allgemeinheit rechtmäßig bleibt. Darüber hinaus diskutiert der Artikel die Gültigkeit einer globalen Einwilligung der Spender von menschlichem Gewebe und setzt sich mit der Kritik der Wissenschaft an den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates auseinander. Es wird gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung der Globaleinwilligung sowohl in die Zuständigkeit der Bundes- als auch der Landesgesetzgebung fällt, abhängig von den Anwendungsbereichen der verschiedenen Datenschutzgesetze in Deutschland. Ein einheitliches Biobankengesetz, das alle Regelungen des Fünf-Säulen-Konzepts enthält, kann daher nicht verabschiedet werden.
Es gibt noch keine Bewertungen.