Umgang mit Zufallsbefunden

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In einem Positionspapier der German Biobank Alliance (GBA) sowie des German Biobank Nodes (GBN) wird ein Workflow zum Umgang mit Zufallsbefunden, die bei der Analysen von Biobank-Proben entstehen können, geäußert. Mit dem Titel „GBA/GBN-position on the feedback of incidental findings in biobank-based research: consensus-based workflow for hospital-based biobanks“ wurde dieses im European Journal of Human Genetics publiziert.

Unvorhergesehene Gesundheitsrisiken in Biobankproben: Umgang mit Zufallsbefunden

Mit der ständig fortschreitenden biomedizinischen Forschung und der Anwendung von Hochdurchsatz-Analysetechniken steigt die Wahrscheinlichkeit, dass unerwartete Gesundheitsrisiken oder Anzeichen für Krankheiten in menschlichen Bioproben entdeckt werden. Diese unerwarteten Entdeckungen werden als “incidental findings” oder Zufallsbefunde bezeichnet. Obwohl es im klinischen Kontext üblich ist, Patient*innen diese Befunde mitzuteilen, gibt es keine entsprechenden Regelungen für Biobankproben, die auf Basis eines breiten Einverständnisses entnommen und in der biomedizinischen Forschung verwendet werden.

Eine Konsenslösung zur Bewältigung von Zufallsbefunden in Biobankproben

Ein von Vertreter*innen der interdisziplinären Biomaterial- und Datenbank Würzburg (ibdw) entwickeltes und mit German Biobank Node (GBN) und German Biobank Alliance (GBA) abgestimmtes Verfahren schließt diese regulatorische Lücke und bietet anderen klinischen Biobanken eine Vorlage für den Umgang mit möglichen “incidental findings”. Die Biobanken sind verantwortlich für den Umgang mit möglichen Zufallsbefunden, wenn Bioproben und assoziierte Daten von oder im Auftrag einer Biobank gewonnen werden.

Identifizierung durch eine "Trusted Third Party"

Das Verfahren besteht aus sieben Phasen, die dokumentiert werden. Im ersten Schritt wird die Herkunft der betreffenden Proben überprüft. Eine Expertin bewertet daraufhin, ob der genetische oder nicht-genetische Fund klinisch relevant ist. Eine “Trusted Third Party” (TTP) stellt die Identität desder Spenderin fest, wobei weder den Forschenden noch der Biobank diese bekannt gegeben wird. Die TTP prüft auch, ob derdie Spenderin über das “Recht auf Nichtwissen” informiert werden möchte. Im vierten Schritt nimmt eine Klinikerin Einsicht in die Patientenakte und berücksichtigt die dortigen Informationen bei der Entscheidung über die Mitteilung. Das behandelnde ärztliche Personal teilt schließlich den Befund, die klinische Relevanz und die potenziellen Folgen mit.

Ein Konsensverfahren als klare Richtlinie für den Umgang mit Zufallsbefunden

Die Gasphase wird oftmals mit -160°C genannt. Hinterfragt man diese, lässt sich thermodynamisch herleiten, dass Eis eine Glasübergangstemperatur von bei 1 bar von 130 K also -145,13°C besitzt. Von dieser Temperatur an und darunter liegt amorphes Eis vor. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass die Wassermoleküle ungeordnet vorliegen und sich so keine Eisstrukturen bilden, die etwa Zellen zerstören könnten. So wird diese Art von Proben meist auch durch Vitrifikation eingefroren, um Eiskristallbildung innerhalb und außerhalb der Zellen zu vermeiden.

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